Kinderschutz

Dem Kinder- und Jugendschutz wird beim GHC besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Nicht zuletzt durch eine starke Medienpräsenz rückt der Kinder- und Jugendschutz immer mehr in den Fokus unserer Gesellschaft.

Mit Unterstützung des Kreissportbundes Teltow-Fläming stellen wir uns gegen eine Kindeswohlgefährdung stark auf und schärfen unseren Blick, um derartige Fälle zu vermeiden bzw. zeitnah intervenieren zu können. Wir schaffen hohe Eintrittsbarrieren für mögliche Täter und arbeiten präventiv und im Verdachtsfall eng mit den Fachberatungsstellen zusammen.

Von jedem, der mit dem Training unserer Kinder und Jugendlichen beauftragt wird, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. 

Dieses Führungszeugnis führt alle Vergehen auf, die im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung stehen. Des Weiteren müssen die Übungsleiter alle 4 Jahre ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Ohne dieses Dokument nehmen wir keine Übungsleiter unter Vertrag.

Unsere mit dem Kinder- und Jugendtraining beauftragten Trainer und Helfer bekennen sich zu unserem festgeschriebenen Ehrenkodex zum Kinder- und Jugendschutz. Dieser orientiert sich an dem der Deutschen Sportjugend im DOSB. Auch das Bekenntnis zu unserem Ehrenkodex ist Voraussetzung zur Beschäftigung als Trainer.

Des Weiteren erfüllen wir alle Vorgaben des Kreissportbundes Teltow-Fläming zur Erlangung des „Gütesiegels Kinderschutz in Teltow-Fläming“.

Als Ansprechpartner und Präventionsverantwortliche haben wir unsere Kinder- und Jugendschutzbeauftragten, die sich durch entsprechende Schulungsangebote fortbilden.